Beisetzung

Bestattungszeiten
Di 14.00 bis 17.30 Uhr (bei einem Requiem um 18.00: bis 19.30 Uhr)
Fr 14.00 bis 17.00 Uhr
Sa 09.30 bis 12.00 Uhr

Wer kann bestattet werden?
Grundsätzlich kann die Totenasche eines jeden Menschen beigesetzt werden, wenn er sich mit der vom Träger des Kolumbariums vorgesehenen Art und Weise einer christlichen Beisetzung einverstanden erklärt hat. 

Wie verläuft eine Beisetzung?
Bei einer Entscheidung für eine Bestattung im Kolumbarium verläuft die Abwicklung der Beisetzung genauso wie auf jedem anderen Friedhof. Eine Beisetzung erfolgt immer mit Gebet, Segen und Namensnennung. Der Kreuzgang und die Kirche St. Mauritius können für eine Trauerfeier, in Absprache mit dem Träger, genutzt werden. Die Trauerfeier muss von einem Vertreter christlicher Kirchen (ACK) vorgenommen werden. Trauerredner sind nicht zugelassen. Detaillierte Informationen können bei der Verwaltung erfragt werden.

Kann ich einen Urnenplatz schon zu Lebezeiten erwerben?
Ein Urnenplatz kann schon zu Lebzeiten erworben werden. Information dazu erhalten Sie über die Verwaltung.

Wie lang ist eine Ruhefrist?
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Anschließend wird die Urne in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist möglich.

Welche Kosten entstehen?
Urnenkammer mit einem Grab: 2.300 Euro
Urnenkammer mit zwei Gräbern: 4.600 Euro zzgl. Beisetzungsgebühren 800 Euro

Diese Gebühr beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Bestattung der Urne; Beschriftung und Anbringen der Gedenkplatte; Nutzung der Kirche/Kolumbariums; Pflege und Entsorgung von Blumen, Kerzen, Gestecken und Kränzen; Eintrag ins Bestattungsbuch.

Ein Urnenplatz kann schon im Vorfeld erworben werden.

Verlängerungsgebühr je Grab und pro Jahr:  115,00 Euro

Kann ich die Gedenkplatte selbst gestalten?
Die Grabstätte wird mit einer Platte verschlossen, die mit dem Namen, den Geburts- und Sterbedaten der/des Verstorbenen beschriftet ist. Sie kann mit einem Schmuckelement, aus einer vom Träger bereitgestellten Auswahl, gestaltet werden.

Was muss ich über Blumenschmuck und Kerzen wissen?
Kerzen- und Blumenschmuck dürfen nur an einem dafür vorgesehenen Ort abgestellt werden. Das Kolumbarium übernimmt die Pflege und Entsorgung von Blumen und Kerzen.

Übersichtsplan der Urnenwände
Die Urnenwände, die sich im Kreuzgang gruppieren werden, sind nach Heiligen (Heiliger Benedikt, Heiliger Bruno, Heiliger Mauritius) und einer Seligen (Selige Pauline von Mallinckrodt) benannt, die eine Beziehung zu unserer Gemeinde, unserer Stadt oder dem Erzbistum Paderborn haben.

Heiliger Mauritius
Mauritius war der Legende nach der Anführer der Thebäischen Legion und wird in der katholischen und der orthodoxen Kirche seit dem 4. Jahrhundert als Heiliger verehrt. Sein Gedenktag ist der 22. September.

Selige Pauline von Mallinckrodt
Pauline von Mallinckrodt wurde am 3. Juni 1817 in Minden geboren. Am 30. April 1881 verstarb sie in Paderborn. Sie war die Ordensgründerin der Kongregation der Schwestern der Christlichen Liebe. 1985 wurde sie seliggesprochen.

Heiliger Bruno
Der hl. Bruno (1036 – 1055) war Domherr in Magdeburg, Hofkaplan Konrads II., und empfing die Bischofsweihe im Jahre 1037. Seine bedeutendste Tat war wohl die Gründung des Benediktinerklosters St. Mauritius in Minden im Jahre 1042.

Heiliger Benedikt
Der hl. Benedikt von Nursia (480-547) war ein Einsiedler, Abt und Ordensgründer. Auf Benedikt geht das nach ihm benannte benediktinische Mönchtum zurück, dessen Regel er  verfasste. Am 21. März 547 starb er  im Kloster Montecassino in Italien.